11.12.2024 - 11 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Agri-PV-Anlage Duckow“ aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst aufgeteilt auf vier Planteile eine Gesamtfläche von ca. 157,1 ha.
Planteil 1 mit ca. 37,7 ha bezieht die Flurstücke 52, 53, 102, 103, 104, 105/1, 105/2 und 106 der Flur 5 in der Gemarkung Duchow ein.
Planteil 2 beinhaltet mit ca. 47,9 ha die Flurstücke 45, 46, 47, 49, 50, 51, 52, 53, 54 und 55 der Flur 4 in der Gemarkung Duchow.
Planteil 3 umfasst mit ca. 38 ha Teilflächen der Flurstücke 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 der Flur 3 in der Gemarkung Duchow.
- Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,4 kB
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2
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2,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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