27.09.2010 - 9 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses m...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dorn gibt Erläuterungen zur Rechtslage (Außenbereich § 35 BauGB, keine Herausbildung einer Splittersiedlung).

Es folgt eine kurze kontroverse Diskussion.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Remplin, Flur 2 auf dem Flurstück 192/2 wird nicht erteilt, weil die Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 BauGB nicht vorliegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltungen:

1

 

Der Beschluss kann sich nicht durchsetzen.

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2685&selfaction=print