16.10.2024 - 16 Abschluss der überörtlichen unvermuteten Kassen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Das Prüfungsergebnis der überörtlichen unvermuteten Kassenprüfung wird gemäß

§ 10 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) zur Kenntnis genommen.

 

 

      Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=26657&selfaction=print