06.03.2024 - 11 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Information:

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Stadt jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2023 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Stadt Malchin für die angegebenen Zwecke eingegangen.

 

 

      Die Stadtvertretung nimmt die Information zur Kenntnis

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25604&selfaction=print