07.03.2024 - 11 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kahlert  informiert, dass es sich bei den Spenden fast ausschließlich um Spenden für das Dorffest handelt.

 

Die Informationsvorlage wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Information:

 

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2023 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Gemeinde Gielow für die angegebenen Zwecke eingegangen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage