07.03.2024 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahlert nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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Beschluss:

 

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2022 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

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