05.03.2024 - 17 Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsveror...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Freiwilliger Feuerwehr der Gemeinde Faulenrost wurden die Sätze für die Funktionsträger vorgeschlagen. Die maximal mögliche Entschädigung laut Entschädigungsverordnung wird dabei nicht überschritten.

 

Die Bezeichnung Hauptmaschinist wird in Gerätewart geändert. Es werden zwei neue Aufgabenträger hinzugefügt (stellv. Jugendwart und SB Ausrüstung und Sicherheit) und eine Funktion gestrichen (Gruppenführung Frauen).

 

Die Werte werden entsprechend im Beschlussvorschlag ergänzt und zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Faulenrost beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:

  1. Wehrführer    200,00
  2. stellv. Wehrführer   100,00
  3. Jugendwart    100,00
  4. Stellv. Jugendwart     50,00 €
  5. Gerätewart      50,00
  6. Ausbilder      50,00
  7. Schriftführer      30,00
  8. Leiter der Ehrenabteilung    30,00
  9. SB Ausrüstung und Sicherheit   30,00

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt verlassen die Gäste die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25440&selfaction=print