17.10.2023 - 9 Tourismusregion "Mecklenburgische Schweiz"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rißer erläutert die Ergebnisse aus Beratung zur Umsetzung Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“, Herr Schulz hat ebenfalls an dieser Beratung teilgenommen. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Beratungen besprochen. Einheimische müssen keine Kurabgabe zahlen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow bilden gemäß § 4a KurortG M-V die Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Tourismus und Arbeit gestellt.


Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließen.
Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.


Es ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“ für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24907&selfaction=print