21.09.2023 - 9 Errichtung von 3 Containerüberdachungen in der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Winter erwartet die Antwort zur Prüfung aus dem Landkreis.

 

Frau Winter erkundigt sich bei Frau Rißer, ob Herr Harpeng als Dipl.-Ing. und Entwurfsverfasser dies als Nebentätigkeit angemeldet hat.

Lt. Tarifvertrag ist es nicht mehr genehmigungspflichtig. Eine Nebentätigkeit ist beim Arbeitgeber nur noch anzuzeigen und dies hat Herr Harpeng getan, so Frau Rißer.

 

 

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Information:

 

Um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme nach § 36 LBauO MV gegenüber dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu wahren, wurden die Mitglieder des Bauausschusses Gielow per E-Mail am 26.07.2023 gebeten, ihr Votum zu nachfolgendem Beschlussvorschlag abzugeben.

 

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 3 Containerüberdachungen in der Gemarkung Gielow, Flur 11, Flurstück 110, wird erteilt.

 

Voraussetzung ist, dass durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geprüft wird, ob Belange des Naturschutzes beeinträchtigt werden.

Weiterhin muss durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das Einfügungsgebot geprüft werden in Hinsicht auf die Firsthöhe der beantragten Containerüberdachungen zum bereits bestehenden Hauptgebäude.

 

Zusätzlich wird der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gebeten, die befestigten Flächen auf die geplante Nutzung hinsichtlich des Schadstoffeintrags durch Öl, Benzin und Schadstoffe durch Autoreifen zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja-Stimmen:   5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

 

 

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