30.08.2023 - 7 Verlängerung Durchführung des Sanierungszeitrau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rißer erläutert den Sachverhalt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin beschließt gemäß §142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch

(BauGB) die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung Altstadt vom  01.09.1993 bis zum 31.12.2027 zu verlängern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0