08.05.2023 - 10 Errichtung eines Funkmastes 30,58m in der Gemar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 08.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Formulierung ist aus Sicht von Herrn Ebeling nicht ganz korrekt.
Frau Eckardt erkundigt sich, was wurde durch das Amt unternommen bzw. geprüft um diesen Standort festzustellen. In Sommerstorf wurde auch ein Funkmast außerhalb des Ortes aufgestellt.
Herr Ebeling erläutert den Verfahrensweg, wie es zum Antrag auf Errichtung eines Funkturmes kam.
Herr Stuth geht davon aus, dass eventuell mit einer Klage wegen dem derzeitigen Standort zu rechnen ist. Auch er ist nicht überzeugt, dass dies der optimale Standort ist.
Vorschlag von Frau Eckardt:
Unbedingt ein persönliches Gespräch mit der Firma um einen neuen Standort für den Funkmast zu finden.
Die Antworten seitens der Firma stehen noch aus. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass dann dort auch nicht gebaut werden kann, solange sich die Firma nicht zurückmeldet.
Die Gäste verlassen die Sitzung.
Information:
Das Bauvorhaben zur Errichtung des Funkturmes im Rahmen des Bundesprogrammes „Weißer Flecken“ wird weiterhin durch das Unternehmen HKT GmbH fokussiert.
Die Baugenehmigung liegt dem Generalunternehmer noch nicht vor, da eine Nachreichung bezüglich der Artschutzberechtigung ausstand.
Diese wurde eingereicht und wird gegenwärtig beim Landkreis MSE geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Baugenehmigung zur Errichtung des Funkturmes erteilt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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