06.12.2022 - 14 Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Basedow
- Datum:
- Di., 06.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinholz erläutert die Erhöhung um 1,50€ und den Bau eines eigenen Bauhofes des Wasser- und Bodenverbandes. Geplant ist der eigene Bauhof im Gewerbegebiet Mühlenfeld in Malchin. Herr Reinholz bittet Herrn Schulz diesen Standort und den Finanzrahmen nochmals überprüfen zu lassen. Evtl. könnte man ja auch in Neukalen den Bauhof anpassen.
Herr Schulz bestätigt die Prüfung durch den Vorstand. Der Standort ist die kostengünstigste Variante für einen Neubau. Ein eigener Bauhof könnte schneller und kostengünstiger handeln als Fremdfirmen. Zum anderen ist es immer schwieriger, ausführende Firmen zu finden. Malchin liegt als Standort für das Amt sehr zentral.
Beschluss:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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403,7 kB
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466,6 kB
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