05.10.2022 - 17 Gestaltungsplanung Städtebauliche Maßnahme Alts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 05.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinsichtlich der Kosteneinsparung und geringeren Lärmbelästigung, begrüßt Herr Skotnik die Entscheidung des Hauptausschusses. Die Mühlenstraße als Einbahnstraße auszuweisen, hält er aber für keine gute Idee und trägt seine Gründe vor. Herr Skotnik stellt im Auftrag der AfD-Fraktion den Antrag, die geplante Einbahnstraßenregelung für die Mühlenstraße herauszunehmen.
Herr Müller informiert, dass dann bei gegenläufigem Verkehr kein Längsparken Richtung Teichberg möglich ist. Er plädiert dafür, die geplante Regelung so zu belassen, um auch den künftigen Bewohnern des geplanten Wohn- und Geschäftsgebäudes am Teichberg die Möglichkeit zu geben, wohnungsnah parken zu können und um den Verkehr in der Rosmarienstraße zu entzerren.
Frau Bremer berichtet, dass sie nach dem Bauausschuss die beiden Varianten abgefahren ist und zu dem Ergebnis kam, dass die Asphaltierung doch die bessere, ruhigere Variante für diesen Bereich wäre.
Herr Müller schlägt vor, die Einbahnstraßenregelung aus dem Beschluss zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Vor- und Nachteile zu diskutieren.
Es gelangt nachfolgend geänderter Beschluss zur Abstimmung:
Die Stadtvertretung Malchin stimmt der vorliegenden Gestaltungsplanung Variante 2 (Asphaltierung), für die Städtebauliche Maßnahme „Altstadt“ Malchin Erneuerung der Mühlenstraße, der Teichstraße und der Puschkinstraße ohne die geplante Einbahnstraßenregelung der Mühlenstraße,des Ingenieurbüros ibn Neukalen zu.
Die Beschlussfassung zur Einbahnstraßenregelung der Mühlenstraße erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
