05.10.2022 - 9 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur Satz...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Aufstellung der Satzung zur 5. Änderung des B-Planes Nr.9 "Koesters Eck" durch die Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/22 (tlw), 17/21, 17/23, 134/3, 134/4,  149/10, 150/6, 151/1, 151/2, 152, 153/1, 153/2, 153/3, 154/2, 154/20 – 154/49, 155/9, 155/16 – 155/28, 158/1, 158/3, 158/4, 159, 160 und 161 in der Flur 5 der Gemarkung Malchin und kann der beiliegenden Karte (markierter Bereich) entnommen werden. 

 

Planungsziel:

1. Ausgangssituation

Der Bereich "Koesters Eck", begrenzt in westlicher Richtung vom Piseder Damm, in nördlicher Richtung durch die Moorwiesen, in südlicher Richtung durch die Bahnlinie Neubrandenburg- Güstrow und in östlicher Richtung durch das Industriegebiet der Stadt Malchin ist das touristische Schwerpunkt- und Entwicklungsgebiet der Stadt Malchin.

 

Hier befindet sich der Stadthafen mit diversen Bootsschuppenanlagen und der Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt, der Sportboothafen der Stadt mit 44 Liegeplätzen und der dazugehörenden Infrastruktur wie Stromsäulen, der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie Sanitäranlagen. Des Weiteren befindet sich auf "Koesters Eck" ein Cafe`, der Kanusportklub, der Hafenkran mit Slipanlage und ein kleines Wohngebiet.

 

In den Jahren 2018/19 hat die Stadt Malchin in einem ersten Bauabschnitt umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Hafenbefestigung, Hafeninfrastruktur und Hafengestaltung getätigt. So wurden nicht nur die Uferbefestigung, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen vollständig erneuert sondern auch eine Fußgängerpromenade angelegt, Sitz- und Spielgelegenheiten erneuert, die touristische Ausschilderung verbessert und die Bepflanzung neu gestaltet.

 

Diese umfangreichen Investitionen waren ein erster, wichtiger Schritt, die touristische Infrastruktur auf "Koesters Eck" weiter auszubauen. Dass dies nicht nur aus Sicht der Stadt notwendig war, zeigen unter anderem die zahlreichen positive Reaktionen unserer Bürger und Gäste sowie den zahlreichen Nutzern unserer touristischen Angebote. Nicht zuletzt sind die Investitionen der Stadt in die Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur der Grund, dass sich private Investoren im Bereich "Koesters Eck" engagieren und dies auch in Zukunft tun werden.

 

 

2. Ziel des B-Planes

Mit der 5. Änderung des B-Planes Nr.9 "Koesters Eck" sollen die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Gebiet touristisch weiter zu erschließen umso die Möglichkeiten zu schaffen, touristischen Anbietern die wirtschaftliche Tätigkeit in dem in der beiliegenden Karte dargestellten Gebiet zu schaffen.

Der 2. Bauabschnitt zur Verbesserung der touristischen Hafeninfrastruktur ist ein wichtiger Baustein um zum einen das Potential des Standortes voll auszuschöpfen und zum anderen ein wichtiger Schritt zur Erlangung des Titels "Staatlich anerkannter Erholungsort".

 

Zielstellung:

- Entwicklung des gesamten Areals als touristisches Zentrum am Kummerower See

- Überplanung des gesamten Areals auf Grund neuer (wirtschaftlicher) Interessen,

            Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Infrastruktur und Gastronomie

- Geordnete Koordinierung und Abstimmung der verschiedenen Aktivitäten und

            Vorhaben von möglichen Vorhabenträgern wie Ausweisung der Areale für

            Gastronomie und Ausweisung von Flächen für Hotel, Pensionen und maritimes

            Gewerbe

- Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten im Bereich "Wohnen" an heutige

            Anforderungen, insbesondere im Bereich Gestaltung der Gebäude wie Fassade,

            Dachform….

- Ausweisung von Flächen im Bereich der Kleingartenanlage "Am Kanal" für Wohnen

            und(/oder Beherbergung (Pension/Fewo) oder Caravan

- Verzahnung aller Interessen und Vorhaben

- Verzahnung aller Interessen und Vorhaben, die sich aus den vergangenen vier B-

            Planänderungen ergeben haben, hier insbesondere die Vorhaben der Familien

            Dahms und Tack, die bereits durch städtebauliche Verträge geregelt sind.

 

3. Welche Maßnahmen sind geplant

Um die touristische Infrastruktur weiter zu verbessern, sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Sanierung der Uferbefestigung auf der nördlichen Kanalseite des Dahmer Kanal von

            Bahnübergang Piseder Damm bis auf Höhe des Hafenanlage "Säute Eck" mittels

            Stahlspundbohlen

- Anlage einer Fußgängerpromenade um den Dahmer Kanal, nördliche Seite vor den

            Gärten bis zum Bahnübergang Piseder Damm, dann parallel der Gleisanlagen der

            DB AG am Dahmer Kanal bis zum Bahnübergang "Koesters Eck"

- Schaffung von ausreichend Parkflächen

- Abriss des Bootsschuppen im Dahmer Kanal

- Bau einer Fußgängerbrücke über den Dahmer Kanal

- Verlängerung der Stahlspundwand im südlichen Bereich bis zur Einfahrt in den

            "Privathafen"

- Erhöhung der Liegeplatzkapazitäten im städtischen Hafen

- Ausbaggerung des Dahmer Kanal vom Piseder Damm bis zum Industriehafen

- Erweiterung des Peenecafe um Ferienwohnungen und maritimen Gewerbe

- Ausweisung von Flächen zum Bau von Ferienwohnungen und/oder eines Hotels bzw.

            Caravanstellplätzen

- Ausweisung von Flächen zum Bau von gastronomischen Einrichtungen

- Ausbau des derzeit unbefestigten Weges zu der Bootschuppenanlage "Säute Eck"

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=23083&selfaction=print