10.05.2022 - 17 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im förmlich fes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bremer erklärt die Notwendigkeit der Fristverlängerung.

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Beschluss: 

 

Der Beschluss 2021/MC/028 wird dahingehend geändert, dass bei der Zahlung der Ausgleichsbeträge bis zum 31.12.2022 ein Abschlag in Höhe von 5 % gewährt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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