20.04.2022 - 8 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur Satz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 20.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bremer vermisst im Städtebaulichen Vertrag den Zusatz aus dem Bauausschuss, dass der Vorhabenträger den Sportplatz verpflichtend neu anzulegen hat.
Herr Jennerjahn erklärt dazu, dass dieser Sachverhalt mit dem Investor besprochen wurde. Durch das neue Wohngebiet werden der Spiel- und Sportplatz überbaut.
Der Investor ist bereit, ein Baugrundstück für die Errichtung des Sport/Spielplatzes zur Verfügung zu stellen und sich mit max. 25 T€ daran zu beteiligen.
Es wird gefragt, ob die OTV beteiligt wurde.
Herr Jennerjahn hat alle Mitglieder angeschrieben, aber keine Antworten erhalten.
Beschluss:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 „An der Duckower Kirche“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 67,68,69/4 sowie tlw. die Flurstücke 65,66, 69/5, 69/7 und 69/9 in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 1,1 ha.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern
Das B-Planverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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685 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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