17.03.2022 - 3 Ausnahmeregelung gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen beschließt in Anwendung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie:
Die Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse können ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum als Videokonferenz durch Verbindung in Form einer synchronen Übertragung von Ton und Bild oder bis zu einem Viertel der Mitglieder nur in Ton oder in einer Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) stattfinden.
Die erforderliche Öffentlichkeit muss nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen gewährleistet sein.
Es gelten die weiteren Voraussetzungen von § 2 Absätze 1 und 2 des o.g. Gesetzes.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
143,4 kB
|
