02.08.2021 - 12 Umbau und Sanierung Wohngebäude einschließlich ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Skotnik teilt mit, dass laut der Gestaltungssatzung ein Selektionstor nicht zulässig ist. Es muss ein Holztor mit einer zweiflügligen Optik verbaut werden.

 

Herr Müller schlägt vor, dass die Verwaltung nochmal Kontakt mit dem Bauherren aufnimmt und eine Änderung des Tores vornimmt. Der Bauausschuss kann kurzfristig über den Bauantrag entscheiden.

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