20.05.2021 - 7 Teileinziehung Hafenstraße Kummerow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Um den besagten Teil der Hafenstraße zu schützen und die Traglast der Brücke zu beschränken, ist die Begrenzung für Kraftfahrzeuge auf 3,5 t notwendig.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Kummerow beantragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Bauamt die Beschränkung der Widmung der „Hafenstraße“ (Teileinziehung). Die einzuziehende Fläche befindet sich auf dem Flurstück 4 Flur 11 in der Gemarkung Kummerow.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage