19.05.2021 - 16 Hauptsatzung der Stadt Malchin

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Mahnke lässt über die im Hauptausschuss beschlossenen Anträge abstimmen:

 

1. § 2, Abs. 3 – der Satz „die das 16. Lebensjahr vollendet haben“ ist zu streichen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

9

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

 

2. Frau Bremer beantragt, den § 7 Abs. 4, Satz 3 wird geändert wie folgt:

Zu den Entscheidungen nach Satz 1 muss die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Stellungnahme des Bauausschusses einholen.

 

Frau Dr. Mahnke lässt über den Antrag nachfolgend abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

6

 

 

 

3. § 7, Abs. 4 – „das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben)“ wie o.g. Vorkaufsrecht durch den Hauptausschuss entscheiden zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

3

 

 

Der Bürgermeister möchte, Widerspruch einlegen. Frau Dr. Mahnke weist darauf hin, dass die Abstimmung nicht unterbrochen wird.

 

 

4. §10, Abs. 1 Die Bürgervorsteherin bzw. der Bürgervorsteher erhält kein Sitzungsgeld für die Präsidiums- und Fraktionssitzungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

5.  Die Genderform sollte entfallen

Herr Skotnik begründet den Antrag der AfD. Die ständige Aufführung der weiblichen und männlichen Form der Bezeichnungen der Funktionen erschwert das Lesen, bläht den Text auf und führt nicht zu mehr Gleichberechtigung. Es sollte für die bessere Lesbarkeit das generische Maskulinum verwandt werden. Ohnehin ist es für jeden höflichen Bürger selbstverständlich, das Frauen und Männer gleichberechtigt sind und in der persönlichen Anrede die entsprechende Form gewählt wird. Selbstverständlichkeiten müssen nicht in den Text der Hauptsatzung aufgenommen werden.

 

 

Frau Dr. Mahnke meint, dass die Mehrheit der Menschheit weiblich ist und die Gleichberechtigung bei der Wortwahl anfängt. Sie lässt abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

13

 

 

Enthaltungen:

3

 

 

6. § 4, Abs. 4 – die Frist für die Einreichung von Anfragen aus Fraktionen, ist von 3 auf 2 Tage zu kürzen.

 

Herr Kelm teilt mit, dass die Fraktionssitzung jeweils montags vor der Stadtvertretung stattfindet. Fragen aus dieser Sitzung in Vorbereitung der Stadtvertretung würden dann immer zu spät in der Verwaltung vorliegen. Sollten die Fragen in dem Zeitraum nicht beantworten werden können, kann dies schriftlich nachgereicht werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

13

 

 

Enthaltungen:

3

 

 

Herr Kelm fragt in die Runde, weshalb die Stadtvertreter alle Anträge der AfD ablehnen und seine Fraktion ausgrenzen.

 

 

7. § 11, Abs. 1 – Die öffentlichen Bekanntmachungen der Tagesordnungen sind im Generalanzeiger zu veröffentlichen.

 

Herr Skotnik teilt mit, dass das Geschehen rund um die Ortsteilvertretersitzungen zum Thema B-Pläne in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Bürger eine bessere Information zum Geschehen in der Stadt und den Ortsteilen benötigen.

Die Tagesordnungen sind auf der Internetseite der Stadt Malchin zu sehr versteckt und sollten im Generalanzeiger veröffentlicht werden.

 

Herr Neumann erklärt, dass man bei der Veröffentlichung Fristen einhalten muss und es nicht möglich ist, die aktuelle Tagesordnung bereits mind. 2 Wochen vorher fertig zu stellen.

 

Herr Süssig ist auch dafür, die Tagesordnung im Generalanzeiger zu veröffentlichen.

 

Frau Rißer erklärt, dass lt. Bekannmachungsrecht eine öffentliche Bekanntmachungsform zu wählen ist. Dafür wurde das Internet gewählt. Darüber hinaus hängen die Tagesordnungen auch im Infokasten vor dem Rathaus aus. Nach Sanierung des Marktes wird es dort eine digitale Informationssäule geben, in der weiterhin die Tagesordnungen veröffentlicht werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

9

 

 

Enthaltungen:

6

 

 

8. Der Hauptausschuss entscheidet über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung. Sofern von dem Vorkaufsrecht gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Stadtvertretung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

4

 

 

Enthaltungen:

6

 

 

9. § 6 Absatz 2 Name des Ausschusses - Schul- und Sozialausschuss

Aufgaben - Schulträgeraufgaben soll weiter präzisiert werden insbesondere zur Benehmenserteilung zur Schulentwicklungsplanung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

10. Herr Skotnik beantragt:

§ 2 Abs. 3 Der Passus: "Die Fragen können sich auf die Beratungsgegenstände der einberufenen Sitzung der Stadtvertretung beziehen.", entfällt.

Er informiert, dass dieser Passus zu begrüßen ist, jedoch wegfallen kann, da was nicht verboten, erlaubt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

9

 

 

Enthaltungen:

7

 

 

11. Herr Skotnik beantragt, dass die Stadtverwaltung zur nächsten Stadtvertretersitzung einen Vorschlag zur Erläuterung, der nur als Paragraphen-Nummer angeführten Gesetze als Anhang der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Da im Entwurf der Hauptsatzung nur Paragraphen mit Nummer zitiert werden, sollten diese der Verständlichkeit halber ausführlicher beschrieben werden.Erst dadurch kann die Hauptsatzung auch gegenüber juristischen Laien ihren Zweck erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

11

 

 

Enthaltungen:

5

 

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Beschluss:

Die beigefügte Hauptsatzung der Stadt Malchin wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Hauptsatzung vom 22.01.2019 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.11.2019 außer Kraft gesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20782&selfaction=print