12.04.2021 - 12 Errichtung Tattoo- und Airbrushstudios mit Inha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Tattoo- und Airbrushstudios mit Inhaberwohnung sowie Holzverarbeitung im Freibereich in der Flur 8 Gemarkung Malchin, auf dem Flurstück 52/4+53, wird vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WZV (Abfrage läuft), des Grunderwerbs der Zuwegung und der Einpassung des Gewerbes in ein Gewerbegebiet zugestimmt. Seitens des Bauamtes kann nicht eingeschätzt werden, ob Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind und es sich tatsächlich um ein störendes Gewerbe handelt. (Es liegen keine Lärmwerte dem Antrag bei.)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20641&selfaction=print