08.02.2021 - 7 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Gorschendorf
- Datum:
- Mo., 08.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläuterte das Ziel, welches mit dem B-Plan erreicht werden soll, in welchem Stadium der Aufstellung wir uns befinden und den weiteren Verfahrensweg bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung. Er stellte nochmal klar, dass nicht die Investoren auf die Stadt zugekommen sind, sondern der Bürgermeister die Investoren gezielt angesprochen hat und ihnen u.a. den Standort Gorschendorf vorgeschlagen hat. Im Anschluss gab es eine sehr intensive Diskussion zwischen dem Bürgermeister und allen Anwesenden zum Für und Wieder zu dem geplanten Vorhaben.
Argumente des Bürgermeisters zum Vorhaben waren u.a.:
Malchin muss Einwohnerzahl stabilisieren und erhöhen, um sich auch in Zukunft die vorhandene Infrastruktur wie die Schullandschaft, die kulturellen und Freizeiteinrichtungen, die touristische Infrastruktur erhalten und möglichst ausbauen zu können.
Brauchen attraktive Wohnangebote für junge (und ältere) Menschen, die ihren Wohnsitz hierher verlegen wollen. Attraktive Wohnstandorte auch für unsere Unternehmen (Gewinnung von Fachpersonal) wichtig.
Wertet den Ortsteil deutlich auf und zieht Nachfolgeinvestitionen nach sich (z.B. Lückenbebauung oder auch Sanierung der Infrastruktur (Straßen und Wege) durch die Stadt.
Die wesentlichsten Argumente gegen das Vorhaben seitens der OTV und der Gäste waren u.a.:
Nicht passende Architektur für den Standort am Ortseingang
Ghettobildung mit der Gefahr psychischer Erkrankungen der Bewohner des Wohndorfes
Man sieht nicht die positiven Effekte für die Ortsentwicklung
Für junge Leute ist der Standort unattraktiv
Wurde überhaupt der Bedarf geprüft
Grundstücke sind zu klein
Bau-/Kaufpreise sind zu teuer
Können auf der freien Fläche in der Ortsmitte bauen (ehemals Fläche der WOGEMA)
Projekt passt besser in die Ortsmitte (Bereich der Kirche bis zum
Landwirtschaftsbetrieb)
Ortsansicht von Malchin aus kommend nicht schön
Sehen die Gefahr, dass die Wohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt oder als Ferienhäuser genutzt werden können.
Gewachsene Dorfstrukturen werden zerstört.
Seitens des Einwohners von Gorschendorf wurde in die Diskussion eingebracht, dass man der Sache durchaus positiv gegenüberstehen sollte, da die Entwicklung weitergeht. Die „Schönheit" der Architektur liegt immer im Auge des Betrachters und über den (Verkaufs)Erfolg entscheidet am Ende der Kunde. Hat als direkter Nachbar keine grundsätzlichen Probleme mit dem Vorhaben.
Frau Süssig bezichtigte den Bürgermeister der Lüge, als er als sein vorrangiges Ziel den Zuzug junger Leute nannte. Das habe er schon beim B-Plan „Am Wiesengrund" nicht umsetzen können, da ziehen nur „Alte und Reiche" hin. Auf die Antwort des Bürgermeisters, dass er den Verkauf der Grundstücke dahingehend nicht beeinflussen kann, wurde nur abgewinkt.
Was die Stadt aber im B-Plan ausschließen kann und wird, ist die Nutzung der Wohnhäuser als Ferienhaus oder Ferienwohnung.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Gorschendorf“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Da das Vorhaben den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin nicht entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 195 und 196 in der Flur 1 der Gemarkung Gorschendorf mit einer Gesamtgröße von ca. 11.628 m² (siehe Lageplan).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern
ggf. Zweifamilienwohnhäusern mit Spielplatz und Einrichtungen für Kinderbetreuung
- Herstellung einer Erschließungsstraße mit allen erforderlichen Ver- und
Entsorgungsanlagen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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