16.12.2020 - 11 Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller informierte über die Kritik zur Kommunikation im Vorfeld dieser Beschlussvorlage mit dem Wasser- und Bodenverband. Die Bestandsunterlagen und Kalkulation des Verbandes wurden im Vorfeld eingesehen und bewertet. Es handelt sich bei der Gewässerunterhaltung um eine Pflichtaufgabe, gerade deshalb sollte man über Einsparungen z. B. bei der Vergabe von Leistungen an Dritte sehr kritisch verhandeln.

 

Herr Wilke unterstützt die Aussagen.

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20175&selfaction=print