09.12.2020 - 15 Geschäftsordnung der Stadtvertretung Malchin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Skotnik hält die Redezeit von 4 Minuen für nicht ausreichend und findet die Begrenzung nicht gerechtfertigt. Die Arbeit und Diskussion in den Ausschüssen wird somit stark behindert. Er beantragt, die Redezeit nicht mehr zu begrenzen.
Herr Neumann weist darauf hin, dass die Stadtvertretung ein beschließendes Organ ist und die Diskussionen über die Inhalte in den Ausschüssen, OTV und Fraktionen erfolgt. Dort müssen die 4 Minuten nicht eingehalten werden.
Herr Skotnik weist auf den §15 Abs. 1 hin – die Geschäftsordnung gilt sinngemäß für die Sitzungen der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen.
Herr Müller schlägt vor, dass die Redezeitbegrenzung nur für die Stadtvertretung, nicht aber für die Ausschüsse und Ortsteilvertretungen gilt.
Frau Dr. Mahnke lässt über den Antrag von Herrn Skotnik, auf die Begrenzung der Redezeit von 4 Minuten zu verzichten, abstimmen:
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 3 |
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| Nein-Stimmen: | 16 |
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| Enthaltungen: | 2 |
Geänderter Beschluss:
Die beigefügte Geschäftsordnung der Stadtvertretung Malchin wird mit nachfolgenden Änderungen beschlossen.
- § 7 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Redezeitbegrenzung gilt nicht für Ausschusssitzungen und Sitzungen der Ortsteilvertretungen.“
- § 14 Abs. 2 Punkt f „Antrag auf Redezeitbegrenzung“ ist zu streichen
- § 14 Abs. 3, Satz 3 „Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzung….bekannt zu geben.“ ist zu streichen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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