01.12.2020 - 13 Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Ertragskonto

Betrag in EUR

Zahlungsein-gang

Verwendungszweck

Spender

1.2.6.05.414590

50,00

19.11.2020

Spende FFW Basedow

Beschaffung Ausrüstung

AZ Service           Frank Boldt

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0