08.12.2020 - 7 Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ausführungen des BM über die Beschlussvorlage vom WBV.
19.20 Uhr Frau Linnmann erscheint.
Herr Nippa kritisiert die 100-ige Erhöhung der Gebäude- und Freiflächen. Er stellt die Frage warum es in einem Jahr eine doppelte Erhöhung gibt.
Antw. BM: Durch den WBV erfolge die Jahre vorher eine falsche Bewertung der versiegelten Flächen.
Herr Nippa ist mit der Begründung nicht zufrieden und fragt sich wie er diese Erhöhung den Bürgern erklären soll und warum es nicht scheibchenweise erhöht wird.
Der BM informiert, dass in der Verbandsversammlung der Gebührenerhöhung durch den Amtsbereich Malchin am Kummerower See nicht zugestimmt wurde.
Der BM und Herrn Vonthien schlagen vor Frau Tiefmann bzw. einen Vertreter des WBV in einer der nächsten Sitzungen (Frühjahr) einzuladen, um deren Kalkulation darzulegen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.
Frau Linnmann stellt den Antrag auf eine getrennte Abstimmung des Beschlusses.
Beschluss:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 6 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 1 |
- Die beigefügte Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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408,9 kB
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465,5 kB
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4,7 MB
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