28.07.2020 - 5 Antrag des Stadtvertreters Martin Jahrmärker au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jahrmärker stellte seinen Antrag auf  Selbstbindung des Schulträgers - Stadt Malchin -  an die verbindliche Anwendung für den inklusionsbedingten Umbau der Siegfried-Marcus-Schule vor. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Leitlinien und Hinweise der gesetzlichen Unfallkasse, weiterhin erklärt er die Raumprogrammempfehlungen.

- Raum- und Flächenbedarf

- Grundfläche pro Schüler von 2,5 qm

- Gruppen- und Differenzierungsraum

- spezialisierte Fachräume

- Errichtung einer Aula, einer Mensa

- Räume für den Ganztagsbereich, Rückzugsräume  

Seiner Meinung nach wird das alles bei dem bevorstehenden Umbau nicht berücksichtigt.

Für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule ist der Schulträger zuständig.

Das Land hat im Schulgesetz den modernen Schulbau mit verabschiedet, für die räumliche

und sächliche Ausstattung der Schule ist aber der Schulträger zuständig.

Es liegt eine Machbarkeitsstudie für die Schulentwicklung vor, in der 3 Varianten diskutiert wurden.

 

 

Nachwievor wäre die Variante 2 die günstigste Variante für die Lösung der genannten

Problematik.

 

 

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Beschluss:

Ich beantrage für den inklusionsbedingten Umbau und die Sanierung der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ eine Selbstbindung des Schulträgers -Stadt Malchin-  an die verbindliche Anwendung folgender Empfehlungen für den Schulbau: Montag Stiftung – Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland, Schulbauempfehlung für öffentlich allgemein-bildende Schulen MV-Entwurf, Hinweise der gesetzlichen Unfallkasse, Leitfaden nachhaltiges Bauen Bundesministerium des Innern, Bauen und Heimat, Bauteilekatalog für die Inklusion der Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in Schulen mit spezifischer Kompetenz“ in der Fassung vom 24.10.2019; sowie die Anwendung von DIN 18040 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen", Teil 1: "Öffentlich zugängliche Gebäude"

 

Folgende Raumprogrammempfehlungen werden umgesetzt:

 

Raumprogrammempfehlungen

1. Festlegung eines Organisationsmodells ausgerichtet am pädagogischen Konzept der Schule und der räumlichen Situation vor Ort. (z.B. Klassenraum Plus)

2. Danach Ermittlung des Raum- und Flächenbedarfs

3. Für die unterschiedlichen Klassenstärken werden zwei verschiedene Klassenraumgrößen bereitgestellt.

4. Eine Grundfläche von mindestens 2,5 m² pro Schüler (entspricht den aktuellen Empfehlungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) wird als angemessen betrachtet.

5. Berücksichtigung des Raumbedarfs für selbstorganisiertes Lernen je nach pädagogischem Konzept (mindestens aber einen Gruppen-/Differenzierungsraum für zwei Klassenräume)

6. Rückzugsräume und zusätzliche Bewegungsflächen sind zu berücksichtigen – Somit ist für die Schüler eine Nutzfläche von 3,4 m² vorzusehen

7. Spezialisierte Fachräume sind bereitzustellen (Berücksichtigung des Medienbildungskonzeptes, spezifische Kompetenz etc.)

8. Errichtung einer Aula, Mensa, Räume für den Ganztagsbereich – für den gesamten Gemeinschaftsbereich (ohne Außenflächen) werden 1,2m² pro Schüler nicht unterschritten

9. Die Pausenflächen im Freien betragen eine Fläche von 5m² pro Schüler.

10. Die Pausenfläche wird außerhalb der Schulzeit öffentlich zugänglich gemacht.

11. Die Anzahl und Anordnung der Team – und Personalräume richtet sich nach dem Schulkonzept und dem Funktionsprogramm.

12. Jedem Mitarbeiter werden Flächen für ungestörtes Arbeiten zur Verfügung gestellt.

13. Bei der Ausweisung der Flächen müssen die Anforderungen der Inklusion und des Ganztagsangebotes Berücksichtigung finden. (Therapieräume, Beratungsräume, Betreuungsräume, Räume für außerschulische Kooperationspartner etc.)

14. Sanitärräume – Beachtung von Funktionalität, Pflege, Ästhetik

15. Frühzeitige Beteiligung der Schulleitung und aller Nutzer (Mitarbeiter, Eltern, Schüler) bei der Planung der umfassenden Sanierung/inklusionsbedingter Umbau der Schule

 

 

Begründung:

 

Das Schulgebäude der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ ist 50 Jahre alt. Zahlreiche Sanierungen hat es in dieser Zeit gegeben. Die Räume für den allgemeinen Unterrichtsbereich, die Fachräume und anderen Räume haben sich von der Grundfläche her aber nicht geändert. So beträgt die Fläche eines Klassenraums 50m², was bei einer Klassenstärke von 30 Schülern etwa 1,67m² pro Schüler entspricht. Das Schulgebäude, was 1969/70 errichtet wurde, hatte ein ganz anderes pädagogisches Konzept, andere Lehrmethoden zur Grundlage. Wir brauchen aber in Malchin Schulbauten die zeitgemäß sind, d.h. die sich nach zeitgemäßen pädagogischen Konzepten richten, die neue Lehr- und Lernmethoden ermöglichen, die Inklusion, Digitalisierung und Ganztagsschule berücksichtigen und die die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter, Eltern und Schüler bei der Planung mit einbeziehen. Unsere Schüler, die vielen engagierten Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter, städtische und andere externe Mitarbeiter brauchen die besten Bedingungen in der Schule. Mit der Umsetzung der angeführten Empfehlungen lässt sich die Schule der Zukunft verwirklichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

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