11.06.2020 - 17 Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern für den vom Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ und „Nördliche Altstadt“ zum 31.12.2018 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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