14.05.2020 - 10 Ausübung des Wahlrechts nach Doppik- Erleichter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 176 i.V.m. § 61 KV M-V das Wahlrecht dahingehend auszuüben, dass zukünftig ein Beteiligungsbericht zu erstellen ist. Der Beteiligungsbericht ist nach § 73 Abs.3 KV M-V erstmalig für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0