07.05.2020 - 10 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 07.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jennerjahn erläutert die Beschlussvorlage.
Der Vorentwurf wurde bei einem Ortstermin mit dem Planungsbüro, Mitgliedern des Bauausschusses und der Verwaltung am 14.04.2020 vorabgestimmt. Parallel dazu hat ein Gespräch mit dem WZV Malchin-Stavenhagen zwecks Erschließung des Gebietes stattgefunden.
In dem Bebauungsplan sollen folgende Festsetzungen getroffen werden:
- Zulässigkeit von Wochenendhäusern und Ferienhäusern bis zu 60 qm Grundfläche
zuzüglich eines überdachten Freisitzes bis zu 20 qm
- die Firsthöhe wird auf 6m beschränkt,
- die Dächer sind ausschließlich mit fester Bedachung in brauner, rötlicher oder
anthraziter Farbgebung zulässig.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Vorentwurf (Stand April 2020) der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen mit auszulegen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
720,6 kB
|
