18.02.2020 - 14 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Basedow für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstücke 322 und 324 wird vorbehaltlich der gesicherten Erschließung durch den WZV erteilt. (Abfrage läuft derzeit)

Die Satzung der Gemeinde Basedow über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage für den Ortsteil Gessin, sieht im Planteil B der textlichen Festsetzungen (gestalterische Vorschriften nach LBauO M-V) im Punkt 1.2.1 vor, dass Oberflächen von Fassaden aus rotem bis rotbraunen bzw. rotgelben Ziegelmauerwerk oder Putz ausgeführt werden müssen. Darum wird dem Antrag zur Errichtung eines transportablen, ausziehbaren Bürocontainers für gewerbliche Zwecke (Baugewerbe) nicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Ende des öffentlichen Teils der Sitzung.

Frau Müller verlässt die Sitzung.

 

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