25.02.2020 - 8 Beschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 25.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Feldmann und Herrn Tobaben wird die Beschlussvorlage ausführlich erläutert.
Die Gemeinde hat ausschließlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtaus-zahlungen zu tragen. Durch die Anschaffung des voll gemäß DIN ausgestatteten TSF-W ist für das Jahr 2020 notwendige Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten (für ca. 13 T€) entbehrlich, da diese mit zur Ausstattung des TSF-W gehören.
Herr Feldmann teilt weiter mit, dass die TSF-W Fahrzeuge nicht verkauft werden müssen. Das jetzige TSF-W Fahrzeug kann zum Gerätewagen umgebaut werden.
Das jetzige Gerätefahrzeug der T4 (20 Jahre alt) muss dann ausgesondert werden.
Herr Tobaben informiert, dass in der FFW ein zweites Tor, lt. Brandschutzbedarfsplan, eingebaut werden muss.
Nach einem Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten M. Reinhardt kann die Gemeinde hierfür eine Förderung i.H.v. 20 T€ über den Strategiefonds erhalten.
Herr Nippa fragt nach, wann die neuen Fahrzeuge geliefert werden.
Hr. Feldmann, er denkt dieses Jahr.
Herr Suhr gibt zu bedenken, dass im September 2020 die Atemschutzgeräte abgelaufen sind. Wenn das neue Fahrzeug dann noch nicht da ist, sollte man über eine Leihbasis nachdenken.
BM fragt, oder ist die Atemschutztechnik so lange gültig.
Festlegung:
Die Verwaltung, Herr Feldmann, erhält den Auftrag in Neuendorf nachzufragen wie mit der Atemschutztechnik verfahren werden soll.
Beschluss:
Die Gemeinde Faulenrost beschließt sich an der, durch das Land Mecklenburg-Vorpommern organisierten Zentralbeschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges vom Typ TSF-W zu beteiligen und einen Antrag auf eine Zuwendung in Höhe des nicht durch den gemeindlichen Eigenanteil gedeckten Betrages aus dem Landesprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ zu stellen. Der erforderliche Eigenanteil wird in den Haushalt 2020 eingestellt.
