18.02.2020 - 8 Beschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Basedow
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Reinholz wird die Beschlussvorlage ausführlich erläutert. Die Gemeinde hat ausschließlich einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtauszahlungen zu tragen. Durch die Anschaffung des voll gemäß DIN ausgestatteten TSF-W ist für das Jahr 2020 notwendige Ersatzbeschaffung von 4 Atemschutzgeräten (für ca. 13 T€) entbehrlich, da diese mit zur Ausstattung des TSF-W gehören. Weiterhin kann auf die Anschaffung des Mannschaftstransportwagens verzichtet werden, bei dem die Förderquote nur 50% beträgt und die Gemeinde Eigenmittel in Höhe von ca. 25 T€ zur Verfügung stellen müsste.
In Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr erklärt der Bürgermeister, dass die Anschaffung ausschließlich erfolgen soll, wenn das „alte“ Einsatzfahrzeug LF 8/6 behalten werden kann und keine Veräußerung durch den Fördermittelgeber verlangt wird.
Die Beschlussvorlage wird mit dem Zusatz des Vorbehaltes zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeinde Basedow beschließt sich an der, durch das Land Mecklenburg-Vorpommern organisierten Zentralbeschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges vom Typ TSF-W zu beteiligen und einen Antrag auf eine Zuwendung in Höhe des nicht durch den gemeindlichen Eigenanteil gedeckten Betrages aus dem Landesprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ zu stellen. Der erforderliche Eigenanteil wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Der Beteiligung an der Anschaffung des TSF-W erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das bestehende Einsatzfahrzeug LF 8/6 nicht veräußert werden muss.
