03.02.2020 - 13 Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Re...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit

Nebengelass, in der Flur 1 Gemarkung Retzow, auf den Flurstücken 2/3 und 2/4 wird erteilt.

Im Flächemnnutzungsplan der Stadt Malchin ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0