06.02.2020 - 10 Feststellung des Jahresabschlusses des Städteba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinhardt fragt an, wofür die noch vorhandenen liquiden Mittel verwendet werden. 

 

Frau Risser teilt auf die Anfrage mit, dass die Mittel für ausstehende Zahlungen in den Haushaltsjahren 2019/2020 verwendet werden. Allerdings erfolgt die Verbuchung dann im Kernhaushalt.

 

 

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Beschluss:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Peenestadt Neukalen zum 31.12.2017 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage