03.12.2019 - 9 Spendenbericht nach § 44 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Info-Vorlage wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.

 

Herr Nippa kritisiert, dass der Spendenbericht 2018 erst jetzt zur Kenntnis gegeben wird. Eigentlich müsste über die Spenden 2019 informiert werden.

 

Die Gemeindevertreter verlangen eine Information, für was die Spenden ausgegeben wurden. Es wird gefordert, dass die Spenden auf ein Verwahrkonto eingestellt werden.

 

 

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Information:

Gemäß § 44 Abs. 4 Satz 5 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2018 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Gemeinde Faulenrost für den angegebenen Zweck eingegangen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage