21.11.2019 - 14 Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung/A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Herrn Friedrichs werden Erläuterungen zur Vorlage gegeben. Da die Karnevalsgruppe kein eingetragener Verein ist, kann diese auch keine Fördermittel einwerben. Hierfür hat sich die Gemeinde dankeswerter Weise zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden Eigenmittel werden der Gemeinde durch die Karnevalsgruppe erstattet.

 

Herr Feldmann erläutert, dass im Vorfeld der Ausschreibung eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Karnevalsgruppe zur Übernahme des Eigenanteils sowie zum Umgang mit den anzuschaffenden Kostümen festgeschrieben werden muss. Die Kostüme verbleiben im Eigentum der Gemeinde, da diese der Auftraggeber und Zuwendungsempfänger ist.

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Beschluss:

Die überplanmäßige Aufwendung im Produktsachkonto 2.8.1.00.563900 (sonstige Geschäftsaufwendungen) in Höhe von 5.600,00 € wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in den Produktsachkonten 2.8.1.00.414420 und 2.8.1.00.414590. Gleiches gilt für die zu den Aufwands- und Ertragskonten korrespondierenden Ein- und Auszahlungskonten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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