11.11.2019 - 5 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Skotnik hinterfragt, ob es sich beim Aufstellungsbeschluss über das gesamte Flurstück 71/5 handelt.

Dies wird verneint. Der betreffende Bereich ist in der Anlage gekennzeichnet.

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Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Wohnbebauung Wendischhagen“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 71/5 in der Flur 1 der Gemarkung Wendischhagen und ist im anliegenden Flurkartenauszug gekennzeichnet. 

 

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit einem Wohnhaus und Garage

 

Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18677&selfaction=print