11.11.2019 - 8 Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr.7 Strauchwerder  Pkt.5.1, Traufhöhe auf max 8,0 m zulässig laut B-Plan 4,0m über Oberkante Gehweg

Pkt.6.1 Dachneigung auf 0 bis 45° zulässig laut B- Plan 15° bis 45°

Pkt.7.1 Dachformen erweitern auf Flach- und Pultdach zulässig laut B-Plan Satteldächer, Walmdächer sowie Gründächer

Pkt.8.3 Dacheindeckung Bitumen und Blech zulässig laut B-Plan Dachziegel und Betondachsteine

wird nicht erteilt. Die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung. Im B-Plan sind gemäß Pkt.1.1 maximal zwei Vollgeschosse zulässig, wobei das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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