11.11.2019 - 8 Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr.7 Strauchwerder Pkt.5.1, Traufhöhe auf max 8,0 m zulässig laut B-Plan 4,0m über Oberkante Gehweg
Pkt.6.1 Dachneigung auf 0 bis 45° zulässig laut B- Plan 15° bis 45°
Pkt.7.1 Dachformen erweitern auf Flach- und Pultdach zulässig laut B-Plan Satteldächer, Walmdächer sowie Gründächer
Pkt.8.3 Dacheindeckung Bitumen und Blech zulässig laut B-Plan Dachziegel und Betondachsteine
wird nicht erteilt. Die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung. Im B-Plan sind gemäß Pkt.1.1 maximal zwei Vollgeschosse zulässig, wobei das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist.
