27.06.2019 - 16 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Stadtvilla i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friedrichs bittet darum, dass die Dachziegel in der Farbe rot – rotbraun gewählt werden sollen und die Traufhöhe 6,50 m zulässig sein sollte.

 

Mit dieser Ergänzung wird der Beschluss gefasst.

 

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Stadtvilla in der Flur 2, Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 75/8 wird mit den Befreiungen von  den örtlichen Bauvorschriften

nach § 86 L-BauO Pkt.1.1.1 Dachneigung 22° (zulässig 35-48°) Pkt. 1.1.2 Walmdach (kein Walmdach zulässig) und der Traufhöhe auf mind. 6,80 m (zulässig bis 3,50 m) erteilt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und in Gielow wird ein Schandfleck beseitigt

und die Ortslage dadurch aufgewertet. Die Erschließung seitens des WZV ist gesichert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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