20.06.2019 - 18 Haushaltssicherungskonzept der Peenestadt Neuka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Do., 20.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rißer informiert über die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung bis zum Haushaltsjahr 2029. In der Finanzrechnung ist bei gleichbleibender Steuerentwicklung und Anwendung der Regelungen nach dem Entschuldungsgesetz eine Entschuldung möglich. Die Ergebnisrechnung wird zum 31.12.2029 nicht ausgeglichen sein. Die Stadtvertreter haben sich intensiv mit den produktbezogenen Maßnahmen zur Einsparung auseinandergesetzt.
Es kommt nachfolgend geänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Das dieser Beschlussvorlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept der Peenestadt Neukalen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2029 wird mit nachfolgenden Änderungen beschlossen.
- Seite 15 Absatz 1 – Streichung der Sätze 2 und 3
- Seite 38 (Produkt 5.1.1.03) – Streichung der Beschreibung der Maßnahmen und der Umsetzungsschritte und Zeitplan zur Realisierung der Maßnahme
- Seite 46 (Produkt 6.1.2.00) – Änderung der Beschreibung der Maßnahmen in: „Für notwendige Investitionen können Kredite maximal in der Höhe der jährlichen ordentlichen Tilgung veranschlagt werden. Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen/-auszahlungen sind durch Anpassungen im Produkt 6.1.1.00 auszugleichen.“
Beschluss:
Das dieser Beschlussvorlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept der Peenestadt Neukalen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2029 wird mit nachfolgenden Änderungen beschlossen:
- Seite 15 Absatz 1 – Streichung der Sätze 2 und 3
- Seite 38 (Produkt 5.1.1.03) – Streichung der Beschreibung der Maßnahmen und der Umsetzungsschritte und Zeitplan zur Realisierung der Maßnahme
- Seite 46 (Produkt 6.1.2.00) – Änderung der Beschreibung der Maßnahmen in: „Für notwendige Investitionen können Kredite maximal in der Höhe der jährlichen ordentlichen Tilgung veranschlagt werden. Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen/-auszahlungen sind durch Anpassungen im Produkt 6.1.1.00 auszugleichen.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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