06.05.2019 - 13 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Winkelbungalows in der Flur 11, Gemarkung Kummerow auf dem Flurstück 206 und der

Abweichung von den textlichen Festsetzungen der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung Punkt 6 (vorgeschriebene Dachneigung 45° bis 49°) auf 35° wird erteilt. Das neue Wohnhaus wird am gleichen Standort errichtet, wo sich jetzt das Konsumgebäude

befindet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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