08.04.2019 - 23 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Datum:
- Mo., 08.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Grothkopp erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Da das Vorhaben den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin nicht vollumfänglich entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flächen der stadteigenen Flurstücke 25/11 (anteilig) und 35/18 sowie die privaten Flurstücke 24/2 und 35/17 in der Flur 1 der Gemarkung Salem mit einer Gesamtgröße von ca. 8.730 m². (siehe Lageplan)
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes auf den privaten Flurstücken zur Bebauung mit
mit Einfamilienwohnhäusern ggf. Zweifamilienwohnhäusern
- Herstellung einer Erschließungsstraße mit allen erforderlichen
Ver-und Entsorgungseinrichtungen
Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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534,3 kB
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469,6 kB
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