07.05.2019 - 11 Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Banek erklärt, dass die gegenwärtige Straßenbaubeitragssatzung von 2005 auf Grund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden muss.

Der umzulegende Anteil der Beitragspflichtigen an beitragsfähigen Aufwand im § 3 wurde nicht verändert.

 

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Beschluss:

Die vorliegende Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage