06.03.2019 - 11 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 86 LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. 2015 M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung wird gebilligt. 

 

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

Mit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ ist zugleich bekannt zu machen, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wurde.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Fläche mit der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ wird neu mit Darstellung als Sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ überplant.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17480&selfaction=print