28.02.2019 - 6 Einvernehmenserteilung zur Abweichung vom Gebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Remplin
- Datum:
- Do., 28.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Es wird das Einvernehmen hergestellt zur Abweichung von der Regelung des § 9 Abs.3
Satz 1 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Malchin und der Gemeinde Remplin vom 20.11.2008.
- Es ist beabsichtigt, den § 12 der Hauptsatzung der Stadt Malchin mit Wirkung zum 01.06.2019 wie Folgt zu ändern:
§12
Ortsteile/ Ortsteilvertretung
(1) Das Stadtgebiet der Stadt Malchin umfasst auch die Ortsteile Alt-Panstorf, Gorschendorf, Gülitz, Hagensruhm, Jettchenshof, Neu-Panstorf, Pisede, Remplin, Retzow, Salem, Scharpzow, Viezenhof, Wendischhagen sowie Duckow und Pinnow.
(2) Für die Ortsteile Duckow und Pinnow wird eine Ortsteilvertretung Duckow gewählt. Die Ortsteilvertretung setzt sich aus zwei Einwohnerinnen oder Einwohnern des Ortsteils und einem Mitglied der Stadtvertretung zusammen. Die/ der Vorsitzende der jeweiligen Ortsteilvertretung heißt Ortsteilvorsteherin/ Ortsteilvorsteher.
(3) Die Ortsteilvertretung wird von der Stadtvertretung gewählt. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
(4) Die Mitglieder der Ortsteilvertretung haben für Sitzungen dieses Gremiums Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 8 dieser Hauptsatzung.
(5) Die Ortsteilvertretung berät die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für die entsprechenden Ortsteile wichtigen Angelegenheiten. Sie wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert.
(6) Die Ortsteilvertretung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen
- die im Ortsteil tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.
(7) Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann Versammlungen der Einwohnerinnen und Einwohner für den Ortsteil einberufen.
Die Ortsteilvertretung Remplin stimmt dieser beabsichtigten Veränderung der Hauptsatzung zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
