06.12.2018 - 4 Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 06.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kahlert führt in die Beschlussvorlage ein und erläutert die Terminkette.
Im Anschluss übergibt er das Wort an Frau Tiefmann und Herrn Graupmann. Es werden die Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände sowie die gesetzlichen Grundlagen erörtert.
Die notwendigen Kostensteigerungen des Wasser- und Bodenverbandes gegenüber den Gemeinden sind auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses der Unterhaltungsleistungen der offenen Gräben zwingend notwendig.
Auf die Fragen von Frau Militzer, wer den Bedarf und die Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen, wie z. B. die Krautungen, festlegt, berichtet Frau Tiefmann, dass durch den Wasser- und Bodenverband ein Gewässerunterhaltungsplan erstellt und mit dem Landkreis als Aufsichtsbehörde (untere Wasserbehörde) abgestimmt wird.
Herr Friedrichs kritisiert, dass die Erhöhung der Gebühren auf die Bürger umgelegt wird. In allen Bereichen sind Kostensteigerungen zu verzeichnen. Aus seiner Sicht ist die Politik, insbesondere die Landesregierung in der Pflicht die Gebührenerhöhung abzufangen.
Frau Tiefmann führt hierzu aus, dass die Gemeinden sich an den Städte- und Gemeindetag sowie an die Landespolitiker mit der Bitte um Unterstützung wenden sollten.
Dieses greift Herr Friedrichs auf und formuliert zu Protokoll: „Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einzuwirken, dass der Städte- und Gemeindetrag die Interessen der Gemeinde in den Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände bei der Landesregierung durchsetzt.“
Herr Dr. Pietschke bemängelt, dass die Beschlussvorlage erst so spät im Jahr erstellt wurde. Ein Durchlaufen der Fachausschüsse war somit nicht mehr möglich. Er bittet Frau Tiefmann, zukünftig geplante Gebührenerhöhungen rechtzeitig bekannt zu geben.
Auf weitere Fragen antworten Frau Tiefmann und Herr Graupmann.
Im Anschluss an die Diskussion verlassen Frau Tiefmann und Herr Graupmann um
19.45 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunal-abgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Gemeinde Gieloww über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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