05.12.2018 - 7 Vierte Anhörung zum Bauantrag zur Errichtung u...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hammermüller berichtet kurz von der Anhörung beim Landkreis, zur Ablehnung der Stadtvertretung zu diesem Bauantrag.

 

 

Da es in der Vergangenheit mehrere Abstimmungen zu Bauanträgen gab, die nach Fertigstellung zu teils erheblichen Geruchs- und Lärmemissionen führten, erklärt Herr Neumann, dass die CDU hier keine Zustimmung geben wird.

Er schlägt vor, einen neuen Standort für die Errichtung der Silos zu suchen – z.B. im Industriegebiet.

 

 

Herr Dr. Liebscher meint, dass mit dem Standort das Stadtbild in der Stavenhagener Straße verschandelt wird.

 

 

Der Antragsteller, Herr Behrens, versichert, dass von seinem Grundstück keine Belästigungen ausgehen und fragt, ob es in diesem Jahr Beschwerden von Einwohnern gab.

Herr Müller erklärt, dass keine Beschwerden bezüglich der Anlage in der Verwaltung aufgenommen wurden.

 

Herr Behrens erklärt, dass sich durch die Baumaßnahme keine Veränderungen der Förderwege ergeben. Bisher wurden 5 Tonnen ein- und ausgelagert, durch die neuen Silos werden es max. 10 Tonnen sein. Die Anlage wird im Jahr ca. 14 Tage befüllt und 14 Tage geleert. In dieser Zeit ist auch das Förderband voll in Betrieb.

Er merkt an, dass es hier auch eine Verantwortung gegenüber den Investoren und Arbeitsplätzen gibt.

Herr Behrens versichert, dass keine Geräusche nach außen dringen, da das System mit einer gekapselten Heizung arbeitet (Ölbrenner in gekapselter Vorrichtung). Für den Ventilator, der auch in diesem Jahr bereits lief, wurden Emissionsberechnungen erstellt. Es wird einen Ventilator für alle 7 Silos geben.

Der Vorschlag, die Silos im Industriegebiet zu errichten, macht arbeitstechnisch keinen Sinn, da zwei Standorte unterhalten werden müssten.

 

 

Herr Soldwisch meint, dass die Stadtvertretung keine Probleme in der Bestückung der Anlage, diese aber in der Trocknung und Lüftung und den damit verbundenen Lärmpegel sieht.

 

 

Der Gutachter, Herr Sakuth, bestätigt dass alle Richtwerte eingehalten werden. Vorgeschrieben sind 60 dB(A) am Tag und 45 dB (A) bei Nacht. Mit der Anlage werden tagsüber 50 dB (A) und nachts 40 dB (A) nicht überschritten. Zu Geruchsemissionen kann er keine Auskunft geben.

 

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung und dem Betrieb von 7 Siloanlagen in der Flur 9 Gemarkung Malchin auf den Flurstücken 13/1;13/10;13/15;21;22;23;24;25;26;27;28;29 wird erteilt mit den in der Anlage des Umweltamtes  des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erteilten Auflagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

7

 

 

Enthaltungen:

4

 

 

Der Beschluss hat sich nicht durchgesetzt.

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17128&selfaction=print