05.12.2018 - 8 Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Der Lärmaktionsplan der Stadt Malchin wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Planunterlagen (Entwurf) durchgeführt und ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17115&selfaction=print