10.12.2018 - 9 Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerow für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Moritz übergibt das Wort an Frau Rißer.

 

 

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt 2018 ordentliche Erträge von 891.400 € aus. Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 950.500 € gegenüber. Es besteht ein Fehlbedarf in Höhe von 59100 €.

Der Ergebnishaushalt 2019 weist ordentliche Erträge von 940.300 € aus. Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 976.800 € gegenüber. Es besteht ein Fehlbedarf in Höhe von 36.500 €.

Durch Entnahmen aus Rücklagen kann unterjährig für beide Jahre der Haushaltsausgleich geschafft werden. Allerdings haben wir nach wie vor negative Ergebnisvorträge.

 

Der Finanzhaushalt weist für 2018 ordentliche Einzahlungen in Höhe von 811.600 € aus. Diesen Einzahlungen stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 783.300 € gegenüber. Es wird ein Überschuss von 28.300 € nachgewiesen.

Der Finanzhaushalt weist für 2019 ordentliche Einzahlungen in Höhe von 864.200 € aus. Diesen Einzahlungen stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 809.400 € gegenüber. Es wird ein Überschuss von 54.800 € nachgewiesen.

 

Im laufenden Haushaltsjahr wird ein Überschuss in Höhe von 70.900 € aus Investitions-tätigkeit nachgewiesen. Im kommenden Jahr wird ein Defizit im Finanzhaushalt in Höhe von 22.200 € für Investitionstätigkeiten nachgewiesen.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für 2018 und 2019 nicht veranschlagt.

 

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom letzten November für die Haushaltsjahre 2018 und Folgejahr in der Haushaltssatzung verankert. Sie bleiben 2019 in gleicher Höhe fixiert wie im laufenden Jahr.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für beide Haushaltsjahre 1,0 VzÄ.

 

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 59.100 € ab.

Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 300.000 € weniger.

Für 2019 ist eine Fehlbedarf in Höhe von 36.500 € zu verzeichnen.

Beide Jahre können durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

 

In 2018 haben wir den Einmaleffekt, dass wir Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 135.100 € zu verzeichnen haben. Dies wird sich leider so nicht fortsetzen.

Wesentliche Aufwendungen sind natürlich auch die Personalaufwendungen.

Diese schlagen mit insgesamt 43.200 € zu Buche. Dies entspricht ungefähr 4,5 % der Gesamtaufwendungen. Die Personalaufwendungen sind entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen geplant und umfassen sowohl die Vergütungen für den Beschäftigten sowie die Zahlung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder.

 

Im Stellenplan der Gemeinde Kummerow Malchin wird 1,0 Stelle nachgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr und auch im Vergleich zum Folgejahr ist keine Veränderung vorgesehen.

 

Im Haushaltsjahr 2018 erhält die Gemeinde Kummerow 267.100 € Zuweisungen aus dem FAG und den gemeindlichen Anteilen an ESt. und USt.; für 2019 sind dies ca. 145.500 € mehr.

Die Zahlungen für Gewerbesteuer-, Amts- und Kreisumlage nehmen einen Gesamtumfang von 387.600 €. Dies entspricht einem Anteil von ca. 40,8 %.

Im kommenden Jahr sind 353.800 € für die Umlagenzahlungen veranschlagt.

 

Trotz der schwierigen Haushaltslage wurde im Haushaltsentwurf ein Betrag in Höhe von

4.900 € für freiwillige Leistungen veranschlagt; im kommenden Jahr sind es ebenfalls

4.900 €.

 

Der gesetzlich fixierte städtische Anteil an der Versorgung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern beträgt insgesamt

50.800 €. Dies entspricht ca. 5,3 % der Gesamtaufwendungen der Gemeinde Kummerow.

Für das kommende Jahr wurden 52.400 € veranschlagt.

 

Für Unterhaltungsmaßnahmen in und an Objekten der Gemeinde Kummerow sowie für Infrastrukturanlagen wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt ca. 44.900 € veranschlagt.

 

Für Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sind im Haushaltsentwurf für 2018 insg. 10.000 € veranschlagt. Für das kommende Jahr sind 5.500 € geplant.

 

Nun zum Finanzhaushalt:

 

Der Finanzhaushalt, der die Zahlungsströme darstellt, gliedert sich in drei Teile, die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.

Die ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit unterscheiden sich von den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes insofern, als hier nur die tatsächlichen zahlungswirksamen Positionen dargestellt werden.

Zahlungsunwirksame Positionen wie Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten oder Rückstellungen bleiben außen vor.

 

Das Gesamtvolumen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt im Jahr 2018 insg. 99.400 €. Für investive Auszahlungen wurde ein Gesamtbetrag von 28.500 € veranschlagt.

Im kommenden Jahr beträgt das Gesamtvolumen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  insg. 113.700 €. Für investive Auszahlungen wurde ein Gesamtbetrag von 135.900 € veranschlagt.

 

Die wichtigsten Investitionen laut Planentwurf ersehen Sie der Anlage.

Für den Finanzplanzeitraum sind die geplanten Investitionen sehr anspruchsvoll und ambitioniert.

 

Als ambitionierteste Investition ist sicher der Neubau des Gemeindezentrums mit KITA zu betrachten. Hierzu  werden wir uns im Zuge des Fortschritts der Planungen desöfteren verständigen müssen, da die derzeitige Finanzplanung von einer Optimalförderung ausgeht.

 

 

Über die Haushaltsjahre 2018/ 2019 hinaus ist auch der so genannte dreijährige Finanz-planungszeitraum bis 2021 zu planen. Hieraus lässt sich die mittelfristige Haushaltsentwicklung ablesen und auch beurteilen. Im Finanzplanungszeitraum geht die Entwicklung defizitär weiter.

 

Die zukünftige Entwicklung der Liquidität folgt den defizitären Haushalten. Die Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit mittelfristig ansteigen. In der vorliegenden Haushalts-satzung sind für 2018 insg. 80.000 € für Kassenkredite veranschlagt; für 2019 in Höhe von 85.000 €.

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist aufgrund des nicht gegebenen Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes hinsichtlich des Stellenplanes genehmigungspflichtig.

 

Frau Rißer erklärt, dass die vorgelegte Planung für den Doppelhaushalt 2018/ 2019 spät vorliegt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im Haushaltsjahr 2018 die Erstellung der Jahresrechnungen unbedingte Priorität hat. Wir haben im Finanzbereich in diesem Jahr mehr als 20 Jahresabschlüsse erarbeitet und darauf kann man sehr stolz sein.

 

Wir schaffen unterjährig den Ausgleich im Ergebnishaushalt und haben ambitionierte Investitionsvorhaben in unserem Portfolio.

Dennoch müssen wir dringend an der Fortschreibung unseres Haushaltssicherungs-konzeptes arbeiten und werden bei Beschlussfassung im Laufe des Jahres 2019 sicher einen Nachtragshaushalt erarbeiten, um ggfs. vorliegende Veränderungen im Laufe des Jahres zu berücksichtigen.

 

Laut RUBIKON hat die Gemeinde Kummerow eine weggefallene Leistungsfähigkeit.

 

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Beschluss:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerow für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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